Urkundenübersetzungen

Ich wurde vom Präsidenten des Landgerichts Darmstadt als öffentlich bestellte und beeidigte Urkundenübersetzerin unter Vorlage meines Diploms für die Sprachen Englisch, Russisch und Deutsch vereidigt und bin somit ermächtigt, meine Übersetzungen mit meinem offiziellen Stempel nach §15 AGGVG in der Fassung vom 26.04.1999 zu beglaubigen.

Mein Qualitätsmanagement stellt sicher, dass Ihre Urkundenübersetzungen einem hohen Qualitätsstandard entsprechen und von allen zuständigen Stellen, Behörden, Konsulaten, Universitäten, Rechtsanwälten und Notaren, etc. anerkannt werden.

Sollte das zuständige Konsulat eine Unterschriftenprobe und eine Kopie der Bestellungsurkunde des Übersetzers benötigen, stelle ich Ihnen diese Dokumente gerne zur Verfügung.

Ich übersetze gerne Ihre Zeugnisse, Bewerbungsunterlagen, Arztbriefe, ärztliche Atteste, Gerichtsentscheide, Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Scheidungspapiere, Führerscheine und alle anderen offizielle Dokumente in und aus allen meinen Arbeitssprachen.

Gerne übernehme ich auf Wunsch den Versand Ihrer beglaubigten Übersetzungen in Ihrem Auftrag direkt an die zuständigen Behörden oder Institutionen im In- und Ausland.

Vier Schritte zur Übersetzung

1. Anfrage stellen

2. Angebot bekommen

3. Auftragsausführung

4. Auslieferung

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